BGH, I ZR 51/08 – POWER BALL: Kennzeichenverletzung durch Beeinflussung der Google-Suche
BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 – I ZR 51/08 – POWER BALL
Amtlicher Leitsatz:
Gibt ein Unternehmen in einer bestimmten Zeile seiner Internetseite, von der es weiß, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) auf die dort angegebenen Wörter zugreift, zusammen mit seiner Produktkennzeichnung eine Bezeichnung an (hier: power ball) [-> Markenmäßige Benutzung], die mit der Marke eines Dritten (hier: POWER BALL) verwechselbar ist, ist es dafür verantwortlich, dass die Internetsuchmaschine die Kennzeichen zusammen als Treffer anführt.