BGH, X ZR 47/06 – Nabenschaltung I: Übersetzungsfehler eines europäischen Patents
Amtliche Leitsätze:
Im Patentnichtigkeitsverfahren ist der Antrag auf Feststellung, dass die Wirkungen eines europäischen Patents für die Bundesrepublik Deutschland als von Anfang an nicht eingetreten gelten [-> Nichtigkeit eines europäischen Patents], weil der Anmelder oder Patentinhaber eine (vollständige) deutsche Übersetzung der europäischen Patentschrift nicht fristgerecht eingereicht hat, nicht statthaft.