BGH, I ZR 195/07 – Preisnachlass nur für Vorratsware: Unlautere Verkaufsförderungsmaßnahme
BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 – I ZR 195/07 – Preisnachlass nur für Vorratsware
Amtlicher Leitsatz:
Die Werbung für einen erheblichen Preisnachlass verstößt gegen das in § 4 Nr. 4 UWG geregelte Transparenzgebot, wenn nicht klar und eindeutig darauf hingewiesen wird, dass die Vergünstigung nur für vorrätige Waren in Anspruch genommen werden kann. Dies gilt auch dann, wenn der Preisnachlass nur kurzfristig – hier am Tage der Werbung – gewährt wird.