BGH, I ZR 141/07 – Paketpreisvergleich: Irreführender Preisvergleich
BGH, Urteil vom 19. November 2009 – I ZR 141/07 – Paketpreisvergleich
Amtliche Leitsätze (UWG § 6 Abs. 2 Nr. 2, § 5 Abs. 3):
a) Die Unvollständigkeit oder Einseitigkeit eines Preisvergleichs lässt dessen Objektivität i.S. des § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG unberührt.
b) Ein im Rahmen vergleichender Werbung vorgenommener Preisvergleich ist irreführend, wenn sich die Grundlagen für die Preisbemessung nicht unwesentlich unterscheiden (hier: einerseits Abmessungen, andererseits Gewicht bei der Beförderung von Paketen und Päckchen) und der Werbende auf diese Unterschiede nicht deutlich und unmissverständlich hinweist.