BGH, I ZB 31/09: Grußformel „hey“ ist nicht markenfähig
BGH, Beschl. v. 14. Januar 2010 – I ZB 31/09
Aus der Beschlussbegründung:
Das Bundespatentgericht hat aufgrund einer Reihe von Beispielen die Bedeutung des Wortes „hey“ als Zuruf, Ausruf und Grußformel in dem von ihm angenommenen Sinn festgestellt. Daraus hat es zu Recht gefolgert, dass der Verkehr das Markenwort nicht als Unterscheidungsmittel, sondern nur als Anpreisung oder Werbeaussage allgemeiner Art auffasst.