BGH, X ZR 65/05 – einteilige Öse: Zur Frage des Vorliegens einer erfinderischen Tätigkeit
BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 – X ZR 65/05 – einteilige Öse
Amtlicher Leitsatz (PatG § 4; EPÜ Art. 56):
Das Auffinden einer neuen Lehre zum technischen Handeln kann nicht schon dann als nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend bewertet werden, wenn lediglich keine Hinderungsgründe zutage treten, von im Stand der Technik Bekanntem zum Gegenstand dieser Lehre zu gelangen, sondern diese Wertung setzt voraus, dass das Bekannte dem Fachmann Anlass oder Anregung gab, zu der vorgeschlagenen Lehre zu gelangen.