BGH, I ZR 73/07 – Hier spiegelt sich Erfahrung: Aufklärungspflicht bei einer Alleinstellungsbehauptung
BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 – I ZR 73/07 – Hier spiegelt sich Erfahrung
Amtlicher Leitsatz (UWG § 5 Abs. 1 Nr. 3):
Nimmt ein Wettbewerber den anderen wegen der Behauptung einer Spitzenstellung gerichtlich in Anspruch, trifft den Beklagten zwar grundsätzlich eine prozessuale Aufklärungspflicht hinsichtlich der Richtigkeit der von ihm aufgestellten Alleinstellungsbehauptung. Dies gilt aber nicht, wenn der Kläger ausnahmsweise selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, um die Richtigkeit der beanstandeten Behauptung beurteilen zu können.