BGH, Xa ZB 38/08 – Dichtungsanordnung: Notwendigkeit der Anhörung im erstinstanzlichen Einspruchsverfahren vor dem BPatG
BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 – Xa ZB 38/08 – Dichtungsanordnung
Amtlicher Leitsatz:
PatG (Fassung: 1.7.2006) § 59 Abs. 3 Satz 1, § 69 Abs. 1
Das Patentgericht hat in einem erstinstanzlichen Einspruchsverfahren auf Antrag eines Beteiligten eine öffentliche mündliche Anhörung oder eine mündliche Verhandlung auch dann durchzuführen, wenn das Verfahren bereits vor dem 1. Juli 2006 bei ihm anhängig geworden ist.