BGH, X ZR 169/07 – Diodenbeleuchtung: Zur Definition des Fachmanns im Patentrecht
BGH, Urteil vom 29. September 2009 – X ZR 169/07 – Diodenbeleuchtung
Amtliche Leitsätze:
Die Zuziehung von Experten oder sonst besser qualifizierten Fachleuten oder die Einholung von entsprechenden Erkundigungen kann vom zuständigen Fachmann erwartet werden, wenn das zu lösende Problem sich in einem sachlich naheliegenden Fachgebiet in ähnlicher Weise stellt bzw. wenn er aufgrund seiner eigenen Sachkunde erkennen kann, dass er eine Lösung auf einem anderen Gebiet finden kann (Bestätigung von Sen. Urt. v. 26.10.1982 – X ZR 12/81, GRUR 1983, 64, 66 f. – Liegemöbel und v. 11.3.1986 – X ZR 17/83, GRUR 1986, 798 – Abfördereinrichtung für Schüttgut).
Setzt die Frage, ob gegebenenfalls der Rat eines höher qualifizierten Fachmanns hilfreich sein könnte, voraus, dass der Fachmann bereits eine ihm durch den Stand der Technik nicht nahegelegte Lösung zumindest in Grundprinzipien erdacht hat, kann die erfinderische Tätigkeit nicht mit der Begründung verneint werden, die Lösung wäre dem Spezialisten nahegelegt gewesen.