OLG Düsseldorf, I-2 U 48/07: zur Sachdienlichkeit einer Klageerweiterung im Patentverletzungsverfahren
OLG Düsseldorf, Teilurteil v. 03.09.2009 – I-2 U 48/07
Aus der Urteilsbegründung:
Die Sachdienlichkeit einer Klageerweiterung (§ 533 Nr. 1 ZPO) setzt zunächst voraus, dass durch die Mitbehandlung der Klageerweiterung im anhängigen Verfahren ein ansonsten drohender neuer Rechtsstreit zwischen den Parteien vermieden wird.
Für die Anerkennung der Sachdienlichkeit bedarf es darüber hinaus der Feststellung, dass für die Beurteilung der erweiterten Klage der bisherige Streitstoff verwendet werden kann.
In Patentverletzungsstreitigkeiten fehlt es hieran in aller Regel, wenn der Verletzungsgegenstand zwar derselbe ist, die von Anfang an angegriffene Ausführungsform jedoch aus einem weiteren Patent oder Gebrauchsmuster bekämpft wird, ohne dass der Schutzrechtsinhaber hierzu nach § 145 PatG gezwungen ist.