BGH, I ZB 94/06 – Kinder III: Verkehrsdurchsetzung eines hochgradig beschreibenden Zeichens
BGH, Beschluss vom 2. April 2009 – I ZB 94/06 – Kinder III
Amtliche Leitsätze:
Ein in der Art einer Dach- oder Zweitmarke verwandtes Zeichen kann auch als Teil einer komplexen Kennzeichnung oder in der Verwendung mit anderen Marken eine gewisse Selbständigkeit aufweisen und die Voraussetzungen der Verkehrsdurchsetzung i.S. von § 8 Abs. 3 MarkenG erfüllen.
Für die Verkehrsdurchsetzung eines graphisch und farblich gestalteten Wort-/Bildzeichens nach § 8 Abs. 3 MarkenG kann ein gegenüber dem reinen Wortzeichen geringerer Durchsetzungsgrund ausreichen.
siehe auch: Verkehrsdurchsetzungsgrad (ipwiki.de)