BGH, Xa ZR 92/05 – Zur Frage der erfinderischen Tätigkeit
BGH, Urt. v. 30. April 2009 – Xa ZR 92/05 – Betrieb einer Sicherheitseinrichtung
Amtlicher Leitsatz:
Um das Begehen eines von den bisher beschrittenen Wegen abweichenden Lösungswegs nicht nur als möglich, sondern dem Fachmann nahegelegt anzusehen, bedarf es – abgesehen von den Fällen, in denen für den Fachmann auf der Hand liegt, was zu tun ist – in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe dafür, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen.
siehe auch: erfinderische Tätigkeit (ipwiki.de)