Neue Fristen für Teilanmeldungen ab 1. April 2010
Laut einer Pressemitteilung des EPA hat der Verwaltungsrat neue Fristen für Teilanmeldungen beschlossen. Für „freiwillig eingereichte Teilanmeldungen“ soll eine Frist von 24 Monaten ab einer ersten Mitteilung der Prüfungsabteilung gelten. Für „erzwungene Teilanmeldungen“ soll eine Frist von 24 Monaten ab einer Mitteilung der Prüfungsabteilung über die Uneinheitlichkeit der Erfindung gelten.
Die neuen Regelungen sollen ab 1. April 2010 in Kraft treten und es scheint so, als wäre dies auch kein Aprilscherz…