BPatG 1 ZA (pat) 13/08 – Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren II
BPatG, Entscht. v. 22. Dezember 2008, 1 ZA (pat) 13/08 zu 4 Ni 23/05 (EU)
Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bei der Verteidigung im Nichtigkeitsverfahren ist typischerweise jedenfalls dann notwendig, wenn zeitgleich mit dem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffendes Verletzungsverfahren anhängig ist. Dies gilt auch dann, wenn sich die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage im Laufe des Verfahrens als vorrangiger Streit-punkt erweist.
siehe auch: Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren (ipwiki.de)