BPatG 1 ZA (pat) 15/07: Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren
BPatG, Beschl. v. 21. November 2008, 1 ZA (pat) 15/07: (Entscheidungsgründe)
Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts [Doppelvertretung] bei der Einleitung eines Nichtigkeitsverfahrens ist typischerweise jedenfalls dann notwendig, wenn zeitgleich mit dem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffendes Verletzungsverfahren anhängig ist. In diesen Fällen ist regelmäßig das Vorgehen in beiden Verfahren aufeinander abzustimmen, beispielsweise im Hinblick auf die Beurteilung der Tragweite einer beschränkten Verteidigung im Nichtigkeitsverfahren.
Näher hierzu: Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren