BGH, X ZR 135/04 – Ausländersicherheit im Patentnichtigkeitsverfahren

BGH, Beschl. v. 25. Januar 2005 – X ZR 135/04 – Ausländersicherheit im Patentnichtigkeitsverfahren

Ausländersicherheit hat im Patentnichtigkeitsverfahren unter den Voraussetzungen des § 81 Abs. 6 PatG 1981 lediglich der ausländische Kläger, nicht auch der rechtsmittelführende ausländische Beklagte zu leisten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.