BGH, X ZR 135/04 – Ausländersicherheit im Patentnichtigkeitsverfahren
BGH, Beschl. v. 25. Januar 2005 – X ZR 135/04 – Ausländersicherheit im Patentnichtigkeitsverfahren
Ausländersicherheit hat im Patentnichtigkeitsverfahren unter den Voraussetzungen des § 81 Abs. 6 PatG 1981 lediglich der ausländische Kläger, nicht auch der rechtsmittelführende ausländische Beklagte zu leisten.