BPatG, 29 W (pat) 44/06: Genehmigung des Insolvenzverwalters
BPatG, Entscheidung vom 16.04.2008 – 29 W (pat) 44/06
Wurde der Widerspruch im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt durch den
nicht vertretungsberechtigten Anwalt des in der Insolvenz befindlichen und daher nicht verfügungsbefugten Markeninhabers eingelegt, so können beide Mängel durch die entsprechende
Genehmigung des Insolvenzverwalters geheilt werden.