BPatG – 5 W (pat) 25/06: Keine Festsetzung des Gegenstandswertes durch die Gebrauchsmusterabteilung
BPatG, Entsch. v. 29. Mai 2008 – 5 W (pat) 25/06
Amtlicher Leitsatz:
Für die Festsetzung des Gegenstandswertes durch die
Gebrauchsmusterabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts im
Gebrauchsmusterlöschungsverfahren in einem eigenständigen, vom
Kostenfestsetzungsbeschluss getrennten Beschluss gibt es auch nach dem
Inkrafttreten des RVG keine gesetzliche Grundlage.