BGH – X ZR 81/03: Ausnahme von der Akteneinsicht
BGH, Beschl. v. 15. April 2008 – X ZR 81/03
Von der Akteneinsicht kann das Protokoll einer mündlichen Verhandlung auszunehmen sein, wenn Gegenstand des Protokolls ein Vergleich ist, der vertraulichen Inhalt hat.