BGH X ZR 107/04 – Betonstraßenfertiger: Zur Inanspruchnahme des Prioritätsrechts
BGH, Urt. v. 30. Januar 2008 – X ZR 107/04 – Betonstraßenfertiger
Leitsatz: Der wirksamen Inanspruchnahme des Prioritätsrechts steht es nicht entgegen, dass in dem auf die Nachanmeldung erteilten Patent eine technische Wirkung beansprucht ist, die in der Prioritätsanmeldung nicht angegeben ist, wenn die Erzielung der Wirkung aus der Sicht des Fachmanns bei der Nacharbeitung der offenbarten Erfindung selbstverständlich erscheint.
siehe auch: Prioritätsrecht