OLG Köln – 6 U 143/07: Zur Abnehmerverwarnung
OLG Köln, Urt. v. 21.12.200 – 6 U 143/07
An einer objektiv unangemessenen gezielten Behinderung durch die Verwarnung eines Abnehmers fehlt es bei einem Zulieferer, der selbst nicht als Schutzrechtsverletzer in Betracht kam, aus denselben Gründen, die bei dieser Fallgruppe einer Haftung des Verwarnenden wegen eines betriebsbezogenen (unmittelbaren) Eingriffs in das Recht des Zulieferers am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb entgegenstehen.