OLG Karlsruhe – 6 U 163/07: Wettbewerbswidrige Berechtigungsanfrage
Daß eine unberechtigte Schutzrechtsanfrage einen Wettbewerbsverstoß im Hinblick auf den Tatbestand der „gezielten Behinderung“ darstellen kann, ist weithin bekannt.
Das OLG Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 9.4.2008, 6 U 163/07 nun auch eine Berechtigungsanfrage als wettbewerbswidrig eingestuft (wettbewerbswidrige Berechtigungsanfrage). Im konkreten Fall richtete der Patentinhaber seine Berechtigungsanfrage an die Abnehmer der potentiell patentverletzenden Produkte, wobei er allerdings trotz detaillierter Angaben zum Patent verschwieg, daß gegen das fragliche Patent ein Einspruch anhängig ist. Das OLG Karlsruhe sah darin den Tatbestand einer irreführenden Werbung verwirklicht.