BPatG, – 32 W (pat) 272/03: Widerspruch aus einer umgewandelten Marke
BPatG, Leitsatzentscheidung vom 8.8.2007 – 32 W (pat) 272/03:
Ein auf eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung gestützter Widerspruch bleibt zulässig, wenn die Gemeinschaftsmarkenanmeldung rechtskräftig zurückgewiesen und anschließend wirksam in eine deutsche Markenanmeldung umgewandelt wird.
(in Abweichung von BPatG Mitt. 2005, 277 – TAXI MOTO)
siehe auch: Umwandlung einer Gemeinschaftsmarke