BGH- I ZR 147/04 – Aspirin II
Urteil BGH, Urt. v. 12. Juli 2007 – I ZR 147/04 – Aspirin II:
MarkenG § 14 Abs. 2, § 24; BGB § 242 D
a) Unterrichtet der Parallelimporteur den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des umgepackten Arzneimittels, so wird dadurch ein gesetzliches Schuldverhältnis begründet, das den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt.
b) Beanstandet der Markeninhaber das beabsichtigte Umverpacken in der an-gezeigten Form in einem angemessenen Zeitraum nach der Vorabunterrichtung nicht oder nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt, kann er treuwidrig handeln (§ 242 BGB), wenn er später Ansprüche aus seiner Marke gegen den Parallelimporteur auf einen bislang nicht gerügten tatsächlichen oder rechtlichen Aspekt stützt.
Die essentiellen Aussagen des Aspirin II-Urteils sind im ipwiki-Artikel „Vorabunterrichtung durch den Parallelimporteur“ zusammengefaßt. Weitere Informationen zum Thema finden sich im Einstiegsartikel „Umverpackung der Markenware“.