BGH I ZB 36/04 und BGH I ZB 37/04: Zum Freihaltebedürfnis an Produktformen

Erläuterungen zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG (nicht widerlegbares Freihaltebedürfnis an Produktformen) finden sich in BGH I ZB 36/04 und BGH I ZB 37/04 – Fronthaube.

Leitsätze:

a) Unter dem durch die Form vermittelten Wert einer Ware i.S. von § 3 Abs. 2
Nr. 3 MarkenG ist der ästhetische Wert zu verstehen, den die Form der Ware
verleiht.

b) Der Ausschlussgrund des § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG steht dem Schutz eines
Zeichens, das aus der Form der Ware besteht, als Marke nur dann entgegen,
wenn der Verkehr allein in dem ästhetischen Gehalt der Form den wesentlichen
Wert der Ware sieht und es deshalb von vornherein als ausgeschlossen
angesehen werden kann, dass der Form neben ihrer ästhetischen Wirkung
zumindest auch die Funktion eines Herkunftshinweises zukommen
kann.

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