BGH X ZR 1/05 – Pumpeinrichtung: Zur Frage der äquivalenten Patentverletzung
Im Urteil BGH, Urt. v. 17. April 2007 – X ZR 1/05 – Pumpeinrichtung äußert sich der Senat zur Frage der äquivalenten Patentverletzung.
-> Verletzungsform
-> Benutzung in abgewandelter Form
Leitsatz: „Zur Beantwortung der Frage, ob eine als patentverletzend beanstandete Ausführung trotz Abweichung vom Wortsinn in den Schutzbereich eines Patentanspruchs fällt, reicht es nicht aus, nur hinsichtlich einzelner Merkmale des Patentanspruchs zu prü-fen, ob bei der beanstandeten Ausführung ein gleichwertiges Ersatzmittel vorhanden ist. Diese Ausführung muss – soweit ihre Gestaltung im Hinblick auf die patentgemä-ße Lösung von Bedeutung ist – als Gesamtheit erfasst werden; hiervon ausgehend ist zu entscheiden, ob diese Gesamtheit als solche eine auffindbar gleichwertige Lösung darstellt.“