Ausnahme amtlicher Datenbanken vom Urheberschutz
Im Hinblick auf die aktuelle Vorlagefrage des BGH (BGH, Beschl. v. 28. September 2006 – I ZR 261/03 – Sächsischer Ausschreibungsdienst) bezüglich der Ausnahme von amtlichen Datenbanken aus dem Urheberschutz habe ich die Artikel „Datenbanken“ und „Amtliche Werke“ im ipwiki überarbeitet.
Laut BGH wäre nach autonomem deutschem Recht die Ausnahmebestimmung des § 5 UrhG auf Datenbanken, die den Sui-generis-Schutz nach §§ 87a ff. UrhG genießen, entsprechend anzuwenden.
Diesbezüglich von Interesse ist sicherlich auch ein aktuelles Urteil des OLG Köln (6 U 229/05 vom 15.12.2006), in dem eine dem BGH entgegengesetzte Meinung vertreten wird.