BGH I ZR 6/04 – Steckverbindergehäuse: Fortführung des Gemeinkosten-Urteils
In seinem Urteil v. 21. September 2006 – I ZR 6/04 – Steckverbindergehäuse, eine Fortführung des Gemeinkosten-Urteils, weitet der BGH die Grundlagen zur Ermittlung des Schadensersatzes nach dem Verletzergewinn auf den wettbewerblichen Leistungsschutz aus und präzisiert, was unter anrechenbaren Fertigungskosten und nicht anrechenbaren Gemeinkosten zu verstehen sei.