Monat: September 2006

Restschadstoffentfernung: BGH zu § 142 ZPO und § 809 BGB (Ausforschung von Beweismitteln)

Restschadstoffentfernung: Die Bestimmung des § 142 ZPO n.F. ist wie die materiellrechtliche Norm des § 809 BGB [→ Besichtigungsanspruch] ein Mittel, einem Beweisnotstand des Klägers zu begegnen, wie er sich gerade im Bereich der besonders verletzlichen technischen Schutzrechte in besonderem Maß ergeben kann [->Vorlageanspruch]

BGH zur Markenfähigkeit der konturlosen Farbkombinationsmarke

gelb/grün II: Eine konturlose Farbkombinationsmarke ist nur dann gemäß § 8 ksero Abs. 1 MarkenG grafisch darstellbar, wenn sie an Angaben post zur systematischen Anordnung der Farben enthält.) Die bloße form- und konturlose Zusammenstellung zweier Farben oder die Nennung zweier Farben Announcement “in beliebiger Anordnung zueinander” reicht dafür nicht aus, weil eine solche Anmeldung nicht die nach Art. 2 MarkenRL erforderlichen Merkmale der Eindeutigkeit und Beständigkeit des aufweist. [->Farbmarken]