BPatG, 29 W (pat) 57/07 – Farbmarke Rot
Mit der Entscheidung BPatG, Entscheidung v. 5. Dezember 2007 – 29 W (pat) 57/07 – Farbmarke Rot hat der 29. Senat des Bundespatentgerichts die abstrakte Farbmarke Rot (Pantone Red 032 C) für Bücher, nämlich Textausgaben von Gesetzen als verkehrsdurchgesetzt anerkannt.
Amtlicher Leitsatz:
Wird eine abstrakte Farbe in Verbindung mit den beanspruchten Waren
über einen längeren Zeitraum in der Weise verwendet, dass zwischen
Farbe und Ware einerseits und Farbe und Hersteller andererseits ein
wechselseitiger Bezug hergestellt wird, ist davon auszugehen, dass der
angesprochene Verkehr sich daran gewöhnt hat, die Farbe nicht als reine
Warenfarbe, sondern als betrieblichen Herkunftshinweis wahrzunehmen.