BGH, Urteil vom 1. März 2017 – X ZR 10/15 – Ankopplungssystem

Verfasst von

in

,

BGH, Urteil vom 1. März 2017 – X ZR 10/15 – Ankopplungssystem

Amtlicher Leitsatz:

Ein Patent kann vom Nichtigkeitsbeklagten nur insoweit beschränkt verteidigt werden, als es vom Nichtigkeitskläger angegriffen wird. Die beschränkte Verteidigung des Streitpatents durch Kombination eines angegriffenen Anspruchs mit einem nicht angegriffenen Unteranspruch oder mit einer von mehreren Varianten eines nicht angegriffenen Unteranspruchs ist unzulässig.