OLG Stuttgart, 2 U 147/13 – Keine Umschreibung des rechtsverletzenden Domainnamens

OLG Stuttgart Urteil vom 28.5.2014, 2 U 147/13

Aus der Urteilsbegründung:

Als herrschend ist anzusehen, dass die Übertragung bzw. Umschreibung des rechtsverletzenden Domainnamens auf den Verletzten nicht begehrt werden kann, sondern dass nur ein Anspruch auf Löschung besteht.