Anwaltshaftung – BGH „Mega-Kasten-Gewinnspiel“

In der BGH-Entscheidung „Mega-Kasten-Gewinnspiel“ (I ZR 212/08) beschäftigt sich der BGH eingehend mit der Frage, in wieweit die Haftung eines Rechtsanwalts bei Beratungsfehlern geht und in welchem Umfang sich der Mandant möglicherweise das Verschulden eines Zweitanwalts zurechnen lassen muss.

Dabei stellt der BGH fest, dass es keiner haftungsbegründender Kausalität zwischen dem Beratungsfehler und dem Schadenseintritt bedarf, sondern es ist nur erforderlich, dass der Pflichtverstoß nachteilige Folgen auslösen kann (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 – IX ZR 249/02, NJW 2004, 444 f.).

Nach der Rechtsprechung des BGH hat der Rechtsanwalt seine Beratung darauf zu erstrecken, dem Auftraggeber die Zweifel und Bedenken, zu denen die Sach- und Rechtslage Anlass gibt, sowie mögliche Risiken und deren abschätzbares Ausmaß darzulegen und sie mit ihm zu erörtern; verharmlosenden Vorstellungen des Mandanten hat der Anwalt entgegenzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2006 – IX ZR 76/04, NJW 2006, 3494 Rn. 9; Urteil vom 7. Februar 2008 – IX ZR 149/04, NJW 2008, 2041 Rn. 13; Urteil vom 3. Juli 2008 – III ZR 189/07, NJW-RR 2008, 1506 Rn. 14).

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