BGH Windenergiekonverter – nur noch von historischem Interesse!?

Der Bundesgerichtshof hat sich in der Entscheidung Windenergiekonverter mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob der Nichtigkeitsgrund der unzulässigen Erweiterung des Schutzbereiches (§ 22 Abs. 1 PatG) auch auf ein Wirtschaftspatent anzuwenden ist.

Da die Wirtschaftspatente inzwischen alle älter als 20 Jahre und damit ausgelaufen sind, ist diese Entscheidung wohl in erster Linie nur noch von historischem Interesse. Lesenswert ist sie aber allemal.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.