Monat: November 2009

BPatG, 27 W (pat) 166/09 – Stadtwerke Dachau

BPatG, Entsch. v. 15. September 2009 – 27 W (pat) 166/09 – Stadtwerke Dachau

Amtliche Leitsätze:

1. Teilrechtsfähige Verwaltungseinheiten können Immaterialgüterrecht, wie Markenrecht, erwerben.

2. Kombinationen aus einer Ortsangabe und „Stadtwerke“ enthalten eine unterscheidungskräftige und nicht freihaltungsbedürftige betriebliche Herkunftsangabe.

3. Die Verwendung einer solchen Bezeichnung durch Private kann wettbewerbswidrig sein (Anschluss an BGH a. a. O. – Bundesdruckerei).

BGH, X ZR 169/07 – Diodenbeleuchtung: Zur Definition des Fachmanns im Patentrecht

BGH, Urteil vom 29. September 2009 – X ZR 169/07 – Diodenbeleuchtung

Amtliche Leitsätze:

Die Zuziehung von Experten oder sonst besser qualifizierten Fachleuten oder die Einholung von entsprechenden Erkundigungen kann vom zuständigen Fachmann erwartet werden, wenn das zu lösende Problem sich in einem sachlich naheliegenden Fachgebiet in ähnlicher Weise stellt bzw. wenn er aufgrund seiner eigenen Sachkunde erkennen kann, dass er eine Lösung auf einem anderen Gebiet finden kann (Bestätigung von Sen. Urt. v. 26.10.1982 – X ZR 12/81, GRUR 1983, 64, 66 f. – Liegemöbel und v. 11.3.1986 – X ZR 17/83, GRUR 1986, 798 – Abfördereinrichtung für Schüttgut).

Setzt die Frage, ob gegebenenfalls der Rat eines höher qualifizierten Fachmanns hilfreich sein könnte, voraus, dass der Fachmann bereits eine ihm durch den Stand der Technik nicht nahegelegte Lösung zumindest in Grundprinzipien erdacht hat, kann die erfinderische Tätigkeit nicht mit der Begründung verneint werden, die Lösung wäre dem Spezialisten nahegelegt gewesen.

BGH, Xa ZR 131/04: Nichtangriffsabrede im Patentnichtigkeitsverfahren

BGH, Xa ZR 131/04, Entscheidung vom 07.10.2009

Aus der Urteilsbegründung:

Eine auf den Mangel der Patentfähigkeit gestützte Nichtigkeitsklage kann zwar von jedermann erhoben werden, ohne dass es des Nachweises eines berechtigten eigenen Interesses des Klägers an der Vernichtung des angegriffenen Patents bedarf. Es ist jedoch im Nichtigkeitsverfahren anerkannt, dass der Beklagte dem Kläger Einwendungen aus den vertraglichen Beziehungen der Parteien und aus der Person des Klägers entgegenhalten kann. Zu diesen vom Gericht zu berücksichtigenden Umständen gehören – ihre kartellrechtliche Zulässigkeit vorausgesetzt – auch Abreden, durch die sich der Kläger ausdrücklich oder stillschweigend verpflichtet hat, das Schutzrecht nicht anzugreifen (exceptio pacti).

siehe: Nichtangriffsabrede im Patentnichtigkeitsverfahren (ipwiki.de)

BGH, I ZR 166/07: marions.kochbuch.de ./. chefkoch.de

BGH, I ZR 166/07, Entscheidung vom 12.11.2009 (Pressemitteilung)

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siehe auch: Haftung des Forenbetreibers, Prüfungspflichten einer Online-Handelsplattform