Monat: Juli 2009

BGH, X ZR 185/04 – Schleifkorn: Zwischenprodukt als Stand der Technik

BGH, Urteil vom 26. Mai 2009 – X ZR 185/04 – Schleifkorn

Amtlicher Leitsatz:

Ein Zwischenprodukt, das gemäß einer technischen Lehre während eines mehrstufigen Herstellungsprozesses nur vorübergehend und abschnittsweise in einer bestimmten Beschaffenheit besteht (hier: ein mit einer hygroskopischen Substanz beschichtetes Schleifkorn), gehört als solches zum Stand der Technik, sofern der Herstellungsvorgang nicht derart vonstatten geht, dass das Erzeugnis übergangslos und unabgrenzbar in einen Zustand mit anderer Beschaffenheit umgeformt wird.

siehe auch: Zwischenprodukt (ipwiki.de)

OLG Düsseldorf, I-2 U 140/08: Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte

OLG Düsseldorf, Urteil v. I-2 U 140/08

Aus der Urteilsbegründung:

Der Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte setzt voraus, dass die begehrte Regelung gemäß § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile für die Antragstellerin nötig erscheint. Dies verlangt nicht nur eine „Dringlichkeit“ in einem rein zeitlichen Sinne, sondern darüber hinaus eine materielle Rechtfertigung des vorläufigen Unterlassungsgebotes aus den dem Schutzrechtsinhaber ohne das gerichtliche Eingreifen drohenden Nachteilen, welche gegen die Interessen des als Verletzer in Anspruch genommenen Antragsgegners abgewogen werden müssen. Anders als im Wettbewerbsrecht wird das Vorliegen eines Verfügungsgrundes in Patentverletzungsstreitigkeiten nicht vermutet. § 12 Abs. 2 UWG ist wegen der besonderen Komplexität der Sach- und Rechtslage nicht – auch nicht entsprechend – anwendbar.

siehe auch: einstweiligen Verfügung (ipwiki.de)

BGH, Xa ZR 148/05 – Heizer: nicht ursprünglich offenbarte Ausführungsform

BGH, Urteil vom 14. Mai 2009 – Xa ZR 148/05 – Heizer

Amtlicher Leitsatz:

Das Streitpatent kann im Patentnichtigkeitsverfahren nicht in der Weise verteidigt werden, dass in einen übergeordneten Patentanspruch Merkmale aus nachgeordneten Patentansprüchen des erteilten Patents aufgenommen werden, die in ihrer Kombination eine Ausführungsform definieren, die in den Anmeldeunterlagen nicht als mögliche Ausgestaltung der Erfindung offenbart ist.

siehe auch: unzulässige Erweiterung (ipwiki.de)

BGH, Xa ZR 140/05 – Bauschalungsstütze: Zweckangaben in einem Sachanspruch

BGH, Urteil vom 28. Mai 2009 – Xa ZR 140/05 – Bauschalungsstütze

Amtlicher Leitsatz:

Zweckangaben in einem Sachanspruch haben im Nichtigkeitsverfahren keine andere Bedeutung als im Verletzungsprozess. Sie haben regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die im Patentanspruch genannten räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist.

siehe auch: Zweckangaben (ipwiki.de)

BPatG, 12 W (pat) 348/03: Nationale Patentanmeldungen als nachveröffentlichter Stand der Technik

BPatG, Entsch. v. 5. März 2009 – 12 W (pat) 348/03

Amtlicher Leitsatz:

Eine nationale Patentanmeldung mit älterem Zeitrang gilt nur dann als Stand der Technik nach PatG § 3 Abs. 2, wenn sie im Rahmen des Anmeldeverfahrens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, sei es nach PatG § 31 Abs. 2 i. V. m. § 32 Abs. 5, sei es nach PatG § 58 Abs. 1. Es genügt nicht, wenn der Inhalt der älteren Anmeldung im Verfahren eines aus der älteren Anmeldung abgezweigten Gebrauchsmusters der Öffentlichkeit zugänglich wird.

siehe auch: Nachveröffentlichte Patentanmeldungen (ipwiki.de)